Wenn ein Minderjähriger sich mit einer Person zur Reise anmeldet, deren Nachname vom Namen des Kindes abweicht, so muss nachgewiesen werden, dass diese Person ein Elternteil oder gesetzlicher Vormund dieses Minderjährigen ist, oder dass das Kind mit dem Wissen, bzw. der Erlaubnis der Eltern reist. Ein Nachweis (z. B. notarielle Erklärung, Geburtsurkunde, Personalausweis, Schülerausweis, usw.) ist sowohl bei der Reise mit dem Elternteil, dessen Nachname vom Nachnamen des Kindes abweicht, als auch im Falle von alleinreisenden Kindern notwendig Dieser Nachweis muss von den Eltern oder dem volljährigen Begleiter des Kindes beim Kauf des Flugtickets und bei Reiseantritt vorgezeigt werden.
Reisen mit Babys
Auf unseren Flügen kann für Kinder unter 2 Jahren ein Babyticket gelöst werden. In diesem Fall hat das Baby keinen eigenen Sitzplatz, es reist auf dem Schoß des Erwachsenen.
Mit einem Begleiter kann höchstens ein Baby auf dem Schoß reisen, ohne separate Sitzplatzreservierung. Für weitere Babys muss ein Kinderticket gekauft werden, was einen eigenen Sitzplatz zusichert. Wenn das Baby auf einem separaten Sitzplatz reist, so muss der Begleiter einen Babysitz mit CE- oder FAA-Zertifizierung mitbringen.
Auf Wunsch stellt unsere Fluggesellschaft auf ihren Flügen Babynahrung zur Verfügung. Derartige Wünsche melden Sie bitte bereits bei der Buchung an.
Reisen mit Kindern
Von bestimmten Flugtarifen kann eine Kinderermäßigung gewährt werden. Zur Ermäßigung sind Kinder berechtigt, die beim Antritt der Reise ihr 2. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht ihrer 12. Lebensjahr vollendet haben.
Wenn Sie für Ihr Kind ein Kindermenü bestellen möchten, melden Sie das bitte unseren Mitarbeitern beim Kauf des Flugtickets, oder spätestens 24 Stunden vor dem Abflug beim Malév Service Center an.