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PassagierinformationenGepäckWas wir nicht befördern dürfen

Was wir nicht befördern dürfen

Weder das Handgepäck, noch das aufgegebene Gepäck darf folgende Gegenstände enthalten:

  • mit Ausnahme von zur Jagd- und Sportzwecken dienenden Waffen, nach dem Recht des im Flugticket aufgeführten Transportunternehmens (einschließlich der den Transport tatsächlich durchführenden Fluggesellschaft) als Waffe oder Sprengstoff geltende Gegenstände (mit Ausnahme der 1.4S Sicherheitsmunition in der von IATA bestimmten Menge (UN 0014, UN0012), die als aufgegebenes Gepäck befördert werden darf);
  • mit Ausnahme von zur Jagd- und Sportzwecken dienenden Waffen, als Waffe oder Sprengstoff erscheinende Gegenstände, Stoffe;
  • entzündbare Stoffe (Ausnahme: alkoholische Getränke, Haarspray, Parfüm, Eau de Cologne, die in der von IATA bestimmten Menge im aufgegebenen Gepäck befördert werden dürfen);
  • Radioaktive Stoffe;
  • Pressgas (Ausnahme: mit nicht entzündbarem Gas gefüllte Flasche für die Bewegung von künstlichen Gliedmaßen, sowie für die Benutzung der selbstaufblasenden Rettungsweste und des Lawinen-Rettungsrucksacks, sowie mit gasförmigem Sauerstoff gefüllte Flaschen und Luftflaschen in der von IATA bestimmten Menge);
  • Gifte, giftige und infektiöse Stoffe;
  • oxidierende und korrosive Stoffe (Ausnahme: quecksilberhaltige Fieberthermometer dürfen sowohl im Handgepäck, als auch im aufgegebenen Gepäck in der von IATA bestimmten Menge befördert werden, Gelee- und auslaufsichere Säurebatterien von Rollstühlen dürfen im aufgegebenen Gepäck befördert werden);
  • Diplomatenkoffer oder Aktentaschen, Koffer mit eingebauter Alarmanlage, in denen Lithiumbatterien oder pyrotechnische Mittel enthalten sind;
  • Gegenstände und Stoffe, die die Sicherheit des Luftfahrzeuges, das Leben, die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit der Personen an Bord oder deren Sachwerte gefährden;
  • Gegenstände und Stoffe, die den Personen an Bord Unannehmlichkeiten bereiten;
  • mit flüssigem Heizstoff oder mit Gasflasche betriebene Campingkocher;
  • Gegenstände und Stoffe, die gemäß den Vorschriften der von der Beförderung betroffenen Staaten verboten sind;
  • Gegenstände, die aufgrund ihres Gewichtes, ihrer Größe oder sonstiger Eigenschaften für den Lufttransport ungeeignet sind;
  • Gegenstände, die in den Technischen Anweisungen der ICAO über den Sicheren Lufttransport von Gefährlichen Gütern, bzw. in den Regelungen von IATA für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen aufgeführt sind.

Im aufgegebenen Gepäck darf nicht enthalten sein

  • Bargeld, Wertpapiere, Bank- und Kreditkarten;
  • Uhren, Schmuck, hochwertige Kleidung und Accessoires, Edelstahl, Edelsteine, bzw. Halbedelsteine;
  • Computer, Videokameras, Fotoapparate, Mobiltelefone oder andere elektronische Geräte, Musikinstrumente, Technische Geräte, bzw. deren Zubehör;
  • Urkunden, Dokumente, Warenmuster;
  • Schlüssel;
  • Medikamente, medizinische Hilfsmittel, Brillen;
  • Wertsachen mit Kunstwert, Kunstwerke;
  • sonstige wertvolle Gegenstände;
  • zerbrechliche, verderbliche Güter;

Wir empfehlen, in Ihrem Koffer keine Flüssigkeiten aufzugeben, weil wir für die Schäden dieser oder für die durch sie verursachten Schäden keine Haftung übernehmen.

Im Handgepäck darf nicht enthalten sein

  • Feuerzeuge,
  • selbstentzündlicher Heizstoff für Feuerzeuge,
  • Streichhölzer,
  • Flüssigkeiten,
  • Stich- und Schneidegegenstände,
  • sonstige scharfe Gegenstände, die nach dem Ermessen von Malév, bzw. der Flughafen-Sicherheitsdienste als Waffe benutzt werden können.


 
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