Sicherheitsvorschriften

Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt darüber, welche Gegenstände bzw. Stoffe Sie nicht im Flugzeug mitführen dürfen (gemäß der Verordnung 820/2008/EG).

Download der Liste der verbotenen Gegenstände, Stoffe im PDF-Format.

Handgepäck

Die Summe aus  der Länge, Breite und Höhe des Handgepäcks darf nicht über 115 cm liegen (z. B. 55x40x20 cm), mit Ausnahme des Typs CRJ-200, bei der dieser Wert nur 100 cm beträgt.

Das Gewicht des Handgepäcks darf 10 kg nicht überschreiten.

Aufgegebenes Gepäck

Die Fluggesellschaft haftet nicht für die Beschädigung, Verspätung und den Verlust von im aufgegebenen Gepäck des Reisenden beförderten Bargeld, Wertpapieren, Bank- und Kreditkarten, Uhren, Schmuck, Edelstahl, Edelsteinen, Halbedelsteinen, Computern, technischen Geräten, Urkunden, Dokumenten, Medikamenten, medizinischen Hilfsmitteln, Brillen, hochwertiger Kleidung und Accessoires, Kunstwerken, zerbrechlichen Gegenständen und verderblichen Stoffen.

ACHTUNG:

1. Sollten Sie Ihre oben aufgeführten Wertsachen in Ihrem aufgegebenen Gepäck nicht in Sicherheit wähnen, so fragen Sie am Check-in Schalter nach Plastikbeuteln, in denen Sie Ihre Wertsachen an Bord mitnehmen können.

2. Sollten die Maße Ihres Handgepäcks die oben angegebene Größe überschreiten, so werden diese am Einstiegs-Gate oder an der Tür des Flugzeuges von unseren Kollegen übernommen und im Laderaum des Flugzeuges deponiert. In solchen Fällen können Sie am Helpdesk, dem Einstiegs-Gate oder bei den Flugbegleitern ebenfalls nach einem Plastikbeutel fragen.

Flugsicherheit

Nachdem Sie Ihren Sitzplatz eingenommen haben, lesen Sie bitte die in der Sitztasche vor Ihnen befindlichen Sicherheitsinformationen.

1. Tragbare Radios, Fernseher, Videoabspielgeräte, Mobiltelefone, Scanner, Funkgeräte, Drucker, jegliche Geräte mit Fernbedienung dürfen an Bord des Flugzeuges mitgeführt werden, es ist jedoch VERBOTEN, sie während der gesamten Zeitdauer des Fluges einzuschalten und zu benutzen.

2. An Bord dürfen mitgeführt, jedoch erst nach Erreichen der Reiseflughöhe - beim Erscheinen des Abschnallzeichens - benutzt werden: Laptop, Spiele ohne Fernbedienung, Videokamera, DVD-, CD-, Microdisc- und CD-ROM-Abspielgeräte, batteriebetriebene Rasierer.

3. Über Personen, die gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen, wird gemäß dem Gesetz Nr. IV. aus dem Jahre 1978 und der Regierungsverordnung Nr. 218/1999 eine Strafe verhängt.

4. Malév verweigert die Beförderung von Passagieren, die am Flughafen oder an Bord des Flugzeuges durch ihr Verhalten die Flugsicherheit gefährden, die Ruhe der anderen Fluggäste stören bzw. sonstige Sicherheits- und Ordnungsinteressen verletzen. Gegen diese Passagiere kann Malév bei den zuständigen Behörden ein Verfahren einleiten.



 
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