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Elektronische Rechnungserstellung

Allgemeine Informationen über die elektronische Rechnungsstellung

Sie können über Ihre im Internet gekauften e-Tickets eine elektronische Rechnung erhalten. Die Zugangsdaten für den Download der Rechnung erhalten Sie per E-Mail auf die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. So sparen Sie Zeit und Mühe bei der Rechnungsstellung!

Wir haben bei der Gestaltung der Benutzeroberfläche sämtliche Anforderungen unserer Kunden bezüglich der elektronischen Rechnung berücksichtigt. Anders als viele andere Dienstleister ermöglicht es Malév, dass die ausgestellte elektronische Rechnung neben dem für das menschliche Auge angenehmen (PDF) auch in einem für die maschinelle Verarbeitung günstigen (XML) Format heruntergeladen werden kann.

Elektronische Rechnung

Als elektronische Rechnung wird der Buchhaltungsbeleg bezeichnet, der mindestens mit einer elektronischer Signatur der erhöhten Sicherheitsstufe und einem Zeitstempel versehen elektronisch herausgegeben wird und den sonstigen Vorschriften bezüglich einer Rechnung (siehe weiter unten) entspricht. Privatpersonen benötigen diese Rechnung normalerweise nicht. Falls Sie nur Ihre Rechnung ansehen wollen reicht es, die nicht unterschriebene PDF-Datei herunterzuladen.

Bitte beachten Sie, dass die e-Rechnung für Steuerzahler (Firmen und Einzelunternehmer) nur elektronisch gespeichert und archiviert als ordnungsgemäßer Buchhaltungsbeleg gilt. Wenn sie also nur ausgedruckt, auf dem Papier, aufbewahrt wird, wird sie bei einer Prüfung von der Steuerbehörde nicht akzeptiert.

Wegen der leichteren Verarbeitung in den Rechnungslegungssystemen kann die Rechnung auch im xml-Format heruntergeladen werden, was von den meisten Buchführungsprogrammen als Input akzeptiert wird. Dadurch wird auch beim Kunden der Verarbeitungsvorgang einfacher. Bitte beachten Sie, dass darüber hinaus auch die elektronisch unterzeichnete es3-Datei heruntergeladen werden muss, weil nur sie als offizielle elektronische Rechnung gilt.
Der Name der publizierten, herunterladbaren Rechnung (immer im ES3-Format) enthält in jedem Fall die laufende Nummer der Rechnung (die ersten 20 Zeichen) und einen zufälligen Code (die zweiten 20 Zeichen), was den unberechtigten Zugriff auf die Rechnung verhindern soll.

Informationen über die Rechnungserstellung und die Abrufbarkeit der erstellten Rechnung - Anleitung zum Ausfüllen

Die Felder Rechnungsempfänger (Firmenname) und die Rechnungsadresse müssen dann ausgefüllt werden, wenn Sie über die von Ihnen gekauften Flugtickets eine zur steuerrechtlichen Identifizierung und zur Kostenverrechnung geeignete Rechnung erhalten möchten. Die Rechnung wird die von Ihnen angegebenen Daten enthalten, die nach dem Abschluss der Transaktion nicht mehr geändert werden können. Sie sollten also schon bei der Buchung wissen, ob Ihre Reise von Ihrer Firma/Ihrem Arbeitgeber als Kosten verrechnet werden kann.

Falls Sie als Privatperson kaufen (also Ihre Reise nicht von Ihrer Firma bezahlt wird), dann müssen Sie die Felder Rechnungsempfänger und Rechnungsadresse nicht ausfüllen, das System schickt die elektronische Rechnung automatisch an Ihre Postadresse.

Über eine Buchung können wir nur eine Rechnung ausstellen, das heißt, wenn zusammen reisende Passagiere die Rechnungen auf verschiedene Firmen ausgestellt haben wollen, können diese Passagiere nicht in der gleichen Buchung aufgeführt werden.

So müssen die Passagiere also so viele Buchungen machen (und so viele Zahlungen vornehmen), wie viele separate Rechnungen sie bekommen möchten.

Die MALÉV Zrt. stellt über jede Buchung, in der Sie die Ausstellung eines elektronischen Tickets wünschen, die Rechnung ebenfalls im elektronischen Format aus. Zu den Zugriffsmöglichkeiten und zu sonstigen nützlichen Informationen wird eine E-Mail (siehe Muster unten) an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse verschickt. Das erfolgt in der Regel binnen 24 Stunden nach der Buchung. Sollten Sie diesbezüglich irgendwelche Probleme haben, so rufen Sie bitte unseren Kundendienst an.

Bitte kliken Sie auf das Bild!

Technologischer und gesetzlicher Hintergrund

Die Magyar Légiközlekedési zártkörűen működő Részvénytársaság (Ungarische Geschlossene Luftfahrts-Aktiengesellschaft, im Weiteren: Malév Zrt.) stellt für die über das Internet verkauften e-Tickets ausschließlich elektronische Rechnungen aus. Sie können diese mit Hilfe des Links in der nach der Buchung verschickten E-Mail (Betreff: e-invoice) herunterladen. Dort finden Sie auch einen Link zum zur Kontrolle der  Echtheit der Signatur erforderlichen Programm.

Die heruntergeladene ES3-Datei ist die von der Malév Zrt. ausgestellte elektronische Rechnung. Aufgrund der geltenden ungarischen Rechtsnormen § 175 des Gesetzes Nr.  CXXVII. aus dem Jahre 2007 über die Mehrwersteuer, das Gesetz Nr. XXXV. aus dem Jahre 2001 über die elektronische Signatur, sowie das Gesetz Nr. C. aus dem Jahre 2000 über die Rechnungslegung und die Verordnung Nr. 46/2007 (XII.29.) des Finanzministeriums über die die elektronische Rechnung) kann die Rechnungslegungspflicht auch durch die Ausstellung einer elektronischen Rechnung erfüllt werden. Die Voraussetzung dafür ist das vorherige Einverständnis des Kunden, das der Passagier beim Kauf im Internet gegeben hat (sonst kann er im Internet kein Ticket kaufen).

Gemäß den Bestimmungen der Rechtsnormen ist die herunterladbare elektronische Rechnung eine Datei mit einem speziellen Format, die folgende Angaben enthält:

  • das PDF-Dokument mit dem Rechnungsbild der durch die Malév Zrt. ausgestellten konventionellen Rechnung (die den Anforderungen des Rechnungsformats gemäß § 169 des Gesetzes Nr. CXXVII. aus dem Jahre 2007 entspricht),
  • und die den obigen Rechtsnormen entsprechend mit der PKI-Technologie (Public Key Infrastructure - Zertifizierung öffentlicher Schlüssel) erstellte Signatur, sowie den Zeitstempel zur Beglaubigung des Unterschriftszeitpunktes.

Die Unterschrift erfolgt mit dem erhöhten Geschäftszertifikat der Malév Zrt. Die elektronische Rechnung wurde in einer Datei hinterlegt, wie auch die gesamte Zertifikatskette des Ausstellers des für die Signatur benutzten Zertifikats und die damit verbundenen erreichbaren Zertifikatssperrlisten (CRL).

Die Aufbewahrung der elektronischen Rechnung seitens des Empfängers ist - ähnlich wie bei Rechnungen auf Papier - verbindlich, wenn er sie in seiner Buchhaltung verwendet. Das Gesetz verfügt über die Dauer der Aufbewahrungszeit (10 Jahre), und auch darüber, dass die Rechnung im Originalformat (Ausgabeformat) aufbewahrt werden muss, also die elektronische Rechnung ausschließlich in elektronischer Form aufbewahrt, archiviert werden darf. Falls erforderlich, muss sie auch der Steuerbehörde in dieser Form vorgelegt werden.

Wenn Sie die Echtheit der beigefügten Rechnung überprüfen möchten müssen Sie das kostenlose Programm E-szignó herunterladen und installieren, z. B. von hier:

Nach dem Installieren des Programms:

  • kann die elektronische Rechnung in Form der es3.-Datei geöffnet werden;
  • der Inhalt (Rechnungsbild) ist jetzt sichtbar (wenn auf dem Computer Version 7 des Programms Acrobat Reader installiert ist);

die Echtheit der elektronischen Signatur und die Unversehrtheit der Rechnung können überprüft werden. 



 
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